Wattturniere ab sofort erlaubnispflichtig

Ab 1. Juli 2021 fallen auch Wattturniere, die von Veranstaltern durchgeführt werden die nicht gewerbsmäßig mit Gewinnerzielungsabsicht handeln, unter das Gesetz des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland (AGGlüStV). Deshalb muss ab sofort ein formloser Erlaubnisantrag schriftlich/per E-Mail an die Regierung von Niederbayern gestellt werden.

Folgende Angaben sind dabei erforderlich:

  • Genaue Bezeichnung des Veranstalters des Wattturniers (Name, Anschrift, Rechtsform)
  • Benennung der vertretungsberechtigten Person des Veranstalters und der Person, die für die ordnungsgemäße Durchführung des Wattturniers verantwortlich ist
  • Veranstaltungsort (Bezeichnung, Anschrift)
  • Angaben zum Spieleinsatz pro Spieler
  • Auflistung der ausgelobten Geld- und Sachpreise (mit Wertangabe)
  • geplante Verwendung des Reinerlöses

Mehr Informationen finden Sie auf der Homepage der Regierung von Niederbayern.