Tempo-30-Zone wird umgesetzt

In der Gemeinde Straßkirchen wird in der Kalenderwoche 35 (24.08.2026 – 28.08.2026) eine Tempo-30-Zone umgesetzt. Die Tempo-30-Zone wird sich auf die nachfolgenden zusammenhängenden Straßen erstrecken: Schützenstraße, Pfreimdengasse, Frühlingsstraße, Heilmbauernstraße, Lerchenstraße, Kapellenweg, Rosendornweg, Robert-Koch-Straße, Fraunhoferstraße und die Ulrich-Schmidl-Straße.

In der gesamten Tempo-30-Zone wird ohne Ausnahme die Regelung „rechts vor links“ gelten (§45 Abs. 1c StVO). Die Verkehrsführung wird sich demzufolge signifikant verändern, da bisher an den meisten Kreuzungen bzw. Einmündungen individuelle Verkehrszeichen die Vorfahrt der Verkehrsteilnehmer geregelt haben. Aus diesem Grund werden die vorfahrtsregelnden Verkehrszeichen innerhalb der Tempo-30-Zone abgebaut.

Da sich durch die Einrichtung der Tempo-30-Zone die bisher geltenden Vorfahrtsregelungen innerhalb des zusammenhängenden Gebiets erheblich verändert haben, bitten wir alle Bürgerinnen und Bürger, beim Befahren des Gebiets besonders aufmerksam und vorsichtig zu sein.

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