18.01.2011
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Reinigung der Straßen und Gehwege im Gemeindebereich

Wenn im Frühjahr der Schnee und das Eis von den Straßen und Gehwegen verschwunden ist, bleibt wie jedes Jahr der Streusplit zurück.

Wir bitten Anlieger (Vorder- und Hinterlieger), die vor ihren Grundstücken vorbeiführenden Gehwege und Straßen zu kehren. Sie sollten auch darauf achten, dass die in Ihrem Straßenbereich befindlichen Sinkkästen nicht zum Abfalleimer für den anfallenden Streusplit werden. Zum einen ersparen Sie damit die Kosten für teure Sandräumarbeiten in der Kläranlage, die zu Lasten der Allgemeinheit gehen, zum anderen leisten Sie einen wesentlichen Beitrag  zur Verschönerung des Ortsbildes.
Wir denken, dass diese Argumente wichtiger sind, als ein Hinweis auf die Reinigungspflicht der Anlieger nach der bestehenden Verordnung der Gemeinde. Immer im Frühjahr lässt die Gemeinde sämtliche Straßen im Gemeindegebiet kehren. Wann genau diese Frühjahrsreinigung ist, wird in der Presse bekannt gegeben.

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