Grundherrliche Verhältnisse
m Nachfolgenden sind verschiedene Besitzveränderungen geistlicher und weltlicher Grundherrschaften in alter Zeit beschrieben: Zu Abt Wolfgang von Oberaltaich (1184 bis 1194) kam der offenbar geldbedürftige Ritter Walther von Falkenstein mit der Bitte, daß dieser zwei Höfe in Pfand nehme, einen in Putzenhofen um 27 Pfd., und einen in Straßkirchen um 20 Pfd. Dabei galt die Abmachung, daß die Gefälle von diesen Höfen dem Kloster gehören, solange die Pfandschaft dauere.
Bei den Zeugen war Rudolf von Straßkirchen. Als Graf Albert IV. von Bogen vor seiner Kreuzzugsfahrt ins Heilige Land 1220 seine widerrechtlich in Besitz genommenen Güter freiwillig dem Kloster Oberaltaich zurückgab, war dabei auch ein Hof in Straßkirchen. Bei der päpstlichen Bestätigung des Oberaltaicher Klosterbesitzes 1274 werden drei Höfe in Straßkirchen genannt. Auch das Kloster Windberg hatte Besitz in Straßkirchen. Im Ankunftsbuch des Klosters steht von einem Teil eines Hofes in Straßkirchen, den Friedrich, Bürger dieses Dorfes, dem Kloster gegeben habe. Bei dem Schenker dürfte es sich um Fridericus de Strazkirchen handeln, der 1185 als Bogener Ministeriale in Straßkirchen saß. Im Windberger Urbar (Grundbuch) ist an einer Stelle eine Gült von 1 Pfd. aus Straßkirchen angegeben. An anderer Stelle ist zu lesen, daß Abt Heinrich von Netzstal (1295 bis 1305) vom Herrn Marquard von Alnkofen einen Hof in Straßkirchen gekauft habe.
Um 1300 muß schon eine größere Anzahl von Gütern bestanden haben. Das lassen Nachrichten aus jener Zeit erkennen.
1336 übereignete Herzog Heinrich von Niederbayern seinen ehemaligen Lehenshof in Straßkirchen, den Heinrich der alte Steinberger von Haggen an den Abt von Oberaltaich verkauft hatte, dem Kloster als Seelgerät (Meßstiftung). Aus einer gleichzeitigen Urkunde geht hervor, daß der Steinberger (von Steinburg) damals noch einen weiteren Hof in Straßkirchen hatte. Die frühere Begüterung der Ritter von Steinburg in Straßkirchen ist auch aus der Schenkung der Frau Elisabeth " von Steinperge" zu ersehen, die dem Kloster Windberg den anderen Teil des Hofes gegeben habe, dessen einen Teil der Ministeriale Fridericus de Strazkirchen nach Windberg geschenkt hatte.
Nach 1326 gehören den Herzögen nur noch der Hof und die sechs Sölden. Die Taverne hatten sie um 1318 verkauft. Die Pempflinger Ritter verkauften 1344 die Lehenschaft
ihres Zehnts von zwei bei der Kirche gelegenen Höfen zu Straßkirchen an Andre von Oberaltaich, der sie bisher nur zu Lehen hatte. 1345 übereignete Bischof Heinrich von Regensburg den Groß- und Kleinzehent aus dem Säppleinshof und aus dem Hochmatzhof
zu Straßkirchen dem Kloster als Seelgerät für sich und seinen Vorgänger Bischof Nikolaus. Herzog Albrecht als Vogt des Klosters Oberaltaich bestimmte 1335, daß die Güter des Klosters wieder erworben werden, die ohne seine Einwilligung verkauft worden waren. Daher bewirkte der Straubinger Vizedom Peter von Eck den Wiederkauf eines an Albrecht Steinhauff, Bürger zu Straubing, verkauften Hofes zu Straßkirchen. 1386 verkauften ein Peter der Pfaff, Pfarrgesell zu Straubing, und Ekkel der Fleischmann zu Straßkirchen, an Liebhart, den Stadtschreiber zu Straubing, ihren Hof zu Friesendorf. Peter der Rainer zu Schambach ist 1427 anläßlich seines Verzichtes auf einen Zehnten zu Straßkirchen
zu Gunsten Oberaltaichs erwähnt. 1483 verkaufte Georg Ellender zu Straßkirchen an das Kloster Oberaltaich folgende zur Kirche von Straßkirchen grundbare Äcker: Acker zu Straßkirchen hinter dem Peter Süß, Acker bei dem Toten Mann bei der Landstraße nach Plattling, und Acker zu Stetten auf dem Weg nach Paitzkofen. Bei den Taidingern (Beisitzer im Gericht) war Hanns Völkl zu Straßkirchen. 1496 verkauften Paulus Kristl zu Straßkirchen und seine Ehefrau mit Einwilligung des Abtes von Oberaltaich ihr Erbrecht auf einer Hube bei dem Brunnen zu Paitzkofen. Laut einer Rechnung der St. Jakobskirche
in Straubing vom Jahre 1521 hatte der Puchelmair auf dem Puchelhofe zu Straßkirchen zum Salve Regina 2 Pfd. jährliche Gült zu Michaelis zu leisten. Jakob von Degenberg und Haymeram Nusperger zu Kalbenberg verkauften 1445 an Hans den Klosner zu Stubmberg je einen Hof zu Straßkirchen und Steinkirchen.Als früherer Besitzer dieser Höfe wird
Chunrad Nusberger genannt. Schon wenige Monate später verkauft der Klosner seinen Hof zu Straßkirchen mit den Sölden und seinem Hof zu Steinkirchen an Herzog Heinrich. 1593 nennt eine Urkunde einen Martin Khottbauer zu Straßkirchen, und einen Christoph Ingerl, Schuster zu Straßkirchen. 1602 verkaufte der Besitzer des Edelhofes zu Straßkirchen, Hanns Preu, dem Erbhofmeister und Rath zu Straubing, Hanns Sigismund Freiherrn von Degenberg, sein Gut zu Rottenmann. 1610 gehörte ein einschichtiges Gut in Straßkirchen zur Hofmark Pönning. 1679 verstiftete der Abt von Oberaltaich den Zehent auf neun Jahre an Hanns Mayrhofer zu Straßkirchen. Von dieser Regelung waren die Güter Hanns Obermayr und Hanns Mayrhofer, sowie die Gärten von Lorenz Stiegler, Barthlme Sedlmayr, Christof Hopfinger, und Georg Gruber betroffen. 1741 veranlaßte der Oberaltaicher Abt eine Neuverstiftung auf drei Jahre für den Bauern Joseph Winklmeyr für die Güter Joseph Winklmeyr und Veit Mayr, sowie für die Sölden Felix Züch, Matthias Wallner, Hanns Weber, Adam Heugl, Matthias Schrollinger, Simon Gruber, Georg Kattenpeck, Veit Strohmayr, und Nikolaus Altenbucher, Inhaber der Steinmühle, alle zu Straßkirchen (Dr. Keim).
Der Anteil des Natternberger Gerichts umfaßte nach der Güterbeschreibung vom Jahre 1671 im Dorfe Straßkirchen (rechts des Baches) 25 Anwesen. Zum Kastenamt (Rentamt oder Finanzamt)
waren grundbar:
1ganzer Hof und 1/8 Hof,
7 je 1/16 Erbrechtshöfe, meist Handwerker, darunter zwei Weber, ein Schuster, ein Metzger, ein Kramer.
Anderweitige Grundbarkeiten der restlichen Anwesen waren zu leisten für:
Ein ganzer Erbrechtshof an Haidolfingisches Benefizium Straubing, sowie zwei 1/2Erbrechtshöfe an Kloster Oberaltaich,
1/2 Erbrechtshof an Unsere Liebe Frau zu Deggendorf,
1/2 Erbrechtshof an die Pfarrkirche Deggendorf,
1/8 Erbrechtshof (Zubau zum Kellnhof) und 1/16Erbrechtshof an die Kirche Straßkirchen,
1/8Erbrechtshof (zum Hochholzerhof) und zwei Eigenhöfe je 1/16Erbrechtshof (darunter der Wunderlhof) an das Betbruderhaus in Straubing.
Nicht der Natternberger Jurisdiktion unterstanden die zur Hofmark Moos gehörigen Anwesen, nämlich:
1/2 Erbrechtshof (Märchlhof) Lindenstraße 52,
1/8 Erbrechtshof (Mühlhof) Mühlweg 6,
1/16 Erbrechtshof (Reithof) Lindenstraße 29,
und die zur Hofmark Loham gehörigen Anwesen:
1/2 Erbrechtshof (Stockhammerhof) im Besitze des Wirts
1/16 Erbrechtshof (Hönerhaus) lrlbacher Straße 2 (Rose)
Der zum Landgerichtsbezirk Straubing gehörige Teil links des Baches umfaßte laut Konscription, vom Jahre 1752 26 Anwesen und war im Besitze folgender Grundherren:
Dem Stiftskapitel Straubing 2 je 1/1 Höfe, nämlich von Hanns Auer und Bernhard Westermayr. Auer hat vom Betschwesternhaus Straubing zusätzlich 1/16 Leerhäusl inne.
Dem Kloster Oberaltaich 3 je 1/1 Höfe, nämlich von Sebastian Perger, Lorenz Fischer, und
Joseph Raith, dazu 1/4 Hof von Veith Stogler. Fischer hatte vom Stiftskapitel zusätzlich
1/2 Zubauhof.
Dem Spital Straubing 1/1 Hof von Martin Grueber .
Dem Grundherrn Straßkirchen (Hofmarkshof) 1/1 Hof des Hans Köll, 1/4 Hof des Matthias
Grueber, 1/16 Hof des Heinrich Kellhofer .
Dem Betbruderhaus Straubing 1/1 Hof des Bartlmer Bergmayer .
Dem Kloster Gotteszell 1/1 Hof des Matthias Wurmb. Er hat außerdem 1/16 Leerhäusl.
Dem Kloster Windberg 1/1 Hof des Lorenz Prieler .
Der Pfarrei St. Peter in Straubing1/1 Hof von Hanns Auer dem Jüngeren. Hinzu kamen
noch die selbsteigenen Anwesen verschiedener Bauern, nämlich:
Zwei 1/4 Höfe des Simon Aigner und Georg Grueber, Schmied, welcher auch1/2 Zubauhof besaß, 1/16 Eigenhof der Ignaz Paringl'schen Wittib, Kramerin. Vom Pfarrhof Straßkirchen hatte sie zusätzlich 1/4 Hof Haussölde. Drei 1/16 Eigenhöfe des Gregor Englbrecht, Hanns Stöger, und Lorenz Weinziehrl.
Weitere Anwesen waren das Gemeindehüthaus, das irn Anlagenbuch als 1/32 Hof beschrieben ist, und der 1/32 Hof des Johann Krieger, Wagner, (Freundorfer).
In Altbayern waren Ende des 18. Jahrhunderts 96% allen Grund und Bodens in der Hand geistlicher oder weltlicher Grundherren, wovon wiederum 50% allein geistlicher und klösterlicher Besitz waren. Er stammte meist von Schenkungen an Kirchen und Klöster zur Rettung der Seelen. Die Bauern nannten nur 4% ihr Eigen. Um diese ungesunden Eigentumsauswüchse zu beenden, verfügte der Staat mit Verordnung vom 21. Juni 1803 die Einziehung (Konfiszierung) des gesamten Kloster- und Stiftsvermögens zu seinen Gunsten, was von kirchlicher Seite teilweise als Raub bezeichnet wurde.
Quellen:
Klaus Rosed,"HAB Deggendorf 1970", S.94, 111
Wolfgang Freundorfer,"HAB Straubing 1974", S.151,165,202,238.
Leo Krinner,"Ortsgeschichtliche Forschungsarbeit 1925"
Dr. Joseph Keim,"Straßkirchen um1300", Straubinger Tagblatt vom 30.3.1963
Erich Stahleder,"Die Geschichte unserer Heimat", Straubinger Tagblatt von 15.2.1971
