18.01.2011
An – und Ummeldung
Beim Zuzug sollten Sie sich innerhalb einer Woche persönlich im Rathaus anmelden. Die Vorlage einer Abmeldebestätigung Ihrer früheren Gemeinde ist nicht mehr erforderlich. Sie müssen jedoch die Ausweise bzw. Pässe der umziehenden Personen mitnehmen. Die neue Anschrift muss im Personalausweis und im Pass vermerkt werden. Ein Umzug innerhalb der Gemeinde ist ebenfalls anzuzeigen. – EWO -
